Be-Bo-Tec GmbH AGB - Be-Bo-Tec GmbH, Markt Schwaben/Obb.

Beton-, Bohr- und Sägetechnik GmbH
Beton-, Bohr- und Sägetechnik GmbH
 Rupert Eberl
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Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte
Das Einmessen und Anzeichnen der Bohrpositionen und der Sägeschnitte erfolgt durch den Auftraggeber. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der bezeichneten Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte sowie der Statik ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

2. Bohr- und Sägezuschläge
Überkopf                                           100 %
Schräg                                                25 %

3. Einsatzpauschale
Die Preise hierfür entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.

4. Arbeitsunterbrechung und Wartezeitenregelung
Für Wartezeiten, die die Firma BeBoTec nicht zu verantworten hat, werden die aktuellen Regiestundensätze verrechnet.

5. Stahlzuschläge
Stahlschnitte bis 12 mm Durchmesser sind im Grundpreis enthalten. Für größere Durchmesser sowie Schräg- und Längsschnitte werden Zuschläge laut Preisliste verrechnet.

6. Wasser, Strom
Bauseits sind bereitzustellen:
Strom 220 V beim Bohren bis Durchmesser 400 mm.
Strom 380 V beim Sägen und Bohren ab Durchmesser 450 mm.
Wasser (Wasserdruck mind. 2 bar)

7. Absaugen des Spülwassers
Das Absaugen des Spülwassers ist im Grundpreis enthalten.
Muss die Firma BeBoTec aufgrund besonderer Umstände Zusatzpersonal stellen, werden die Kosten mit dem aktuellen Regie-stundensatz – siehe Preisliste - verrechnet.
Für Schäden und Folge-schäden aus nicht oberflächigem Spülwasser kann keine Haftung übernommen werden.

8. Bauschuttabtransport und Entsorgung
Auf Wunsch kann die Entsorgung mit organisiert werden. Diese wird gesondert nach Aufwand abgerechnet.

9. Preise
Unsere Preise gelten nur für Werktage Mo.-Fr.
Zuschläge für Samstage                            25%
Nacht von 20:00 – 6:00 Uhr                       50%
Sonn- und Feiertage                                 100%

10. Baustellenreinigung
Der Auftragnehmer ist bemüht, die Arbeitsstelle sauber zu verlassen. Wird jedoch eine besondere Reinigung vom Auftraggeber verlangt, bei der ein erhöhter Zeitaufwand notwendig ist, ist der Auftragnehmer berechtigt,dem Auftraggeber die anfallenden Kosten nach Regiestundensatz in Rechnung zu stellen.

11. Gerüst
Bei Überschreiten einer Arbeitshöhe von 2,50 m sind Gerüste vom Auftraggeber zu stellen. Beim Umstellen des Gerüstes wird der Zeitaufwand dem Auftragsteller in Rechnung gestellt. Werden Fremdfirmen durch den Auftragnehmer beauftragt, werden die Kosten zuzüglich 15 % weiterberechnet.

12. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß und Grundlage des von beiden Parteien zu unterzeichnenden Aufnahmeprotokolls. Die Rechnung des Aftragsnehmers wird innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Reklamationen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erheben.

13. Gerichtstand
Gerichtstand ist Ebersberg.

Beton-, Bohr- und Sägetechnik GmbH
Habererweg 4a
85570 Markt Schwaben

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Habererweg 4a
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